Es ist anzunehmen, dass die Bestimmungen ähnlich des Vorjahres sind. Dort musste auf folgendes geachtet werden:
Bei Benutzung des Kinderspielplatzes ist zu beachten:
- Rutsche, Schaukel und Reck dürfen ausschließlich von Vereinsmitgliedern und deren Gäste benutzt werden
. - Mindestabstand von 1,5 m ist erfoderlich
. - Zugangsbegrenzung ist mit durchschnittlich maximal einem Kind auf 10 Quadratmeter der Spielplatzfläche vorgesehen
. - Nutzung des Spielplatzes / der Spielgeräte setzt die Begleitung eines Erwachsenen voraus